Wir Helfen Ihnen!
 
+ 49 151 616 031 47

Unsere Leistungen als KFZ- Gutachter  
IHR SCHADENGUTACHTEN ZUM VERLIEBEN

Bei einem Schadengutachten handelt es sich um ein technisches Gutachten, welches den Umfang und die Ursache eines Schadens an einem Fahrzeug dokumentiert. Dies wird von einem KFZ- Gutachter erstellt und dient dazu, die Schadenursache, die Schadenhöhe sowie die notwendigen Reparaturkosten zu bestimmen.



SCHADENGUTACHTEN

WANN WIRD EINS BENÖTIGT?

Ein KFZ- Schadengutachten wird in den folgenden Situationen benötigt:

 1. Verkehrsunfall: Nach einem Verkehrsunfall erstellt der KFZ- Gutachter ein Schadengutachten, um den Schaden am Fahrzeug zu bestimmen und somit die Reparaturkosten ermitteln zu können.

 

 2. Versicherung: Die Versicherungen fordern oft ein Schadengutachten, um festzustellen, wie hoch der  entstandene Schaden ist, der reguliert werden muss.

 

 3. Streitfälle: Des weiteren wird ein Schadengutachten in rechtlichen Auseinandersetzungen als Beweismittel verwendet, um die Schadenshöhe oder die Ursache festzulegen. 





WER ZAHLT DAS SCHADENGUTACHTEN?

Wer das Schadengutachten zahlt, hängt jedoch von der jeweiligen Situation und der Haftung ab! 

Fall 1, unverschuldeten Unfall: 

Man ist unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt, so hat man das Recht, einen eigenen Gutachter zu beauftragen. Diese Kosten für das Schadengutachten werden in diesem Fall die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernehmen. Dies ist Teil des Schadensersatzanspruchs. 

Fall 2, selbstverschuldeten Unfall: 

Hat man den Unfall selbst verursacht, müssen die Kosten des Gutachtens in der Regel selbst getragen werden. Je nach Versicherungsvertrag kann die eigene Kaskoversicherung diese Kosten übernehmen, wenn es sich um einen Kaskoschaden handelt. 

Fall 3, kleinere Schäden (Bagatellschaden): 

In der Regel werden bei kleineren Schäden oft keine umfangreichen Gutachten benötigt. Dabei handelt es sich um einen Bagatellschaden. In solchen Fällen kann ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt schon ausreichend sein. Bei Bagatellschäden (ca. 750 - 1000 Euro) könnte die gegnerische Versicherung ein umfangreiches Gutachten als nicht notwendig ablehnen, was bedeutet, dass man das Gutachten möglicherweise selbst zahlen müsste. Es ist daher wichtig, vor der Beauftragung eines Gutachters zu prüfen, ob ein Gutachten in der jeweiligen Situation sinnvoll und notwendig ist.


 
 
 
 
E-Mail
Anruf
Karte
Infos
Instagram